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Finanzlexikon: kuendigung

kuendigung

Als Kündigung bezeichnet man eine Willenserklärung, die auf die einseitige Auflösung eines Vertrags (Rechtsverhältnisses) gerichtet ist.

Die Vertragsauflösung tritt nur ein, wenn dem Kündigenden auch ein entsprechendes Kündigungsrecht (Gestaltungsrecht) zusteht. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird daher erst mit Zugang beim Vertragspartner wirksam. Die Kündigung ist in die Zukunft gerichtet.

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